Impressum & AGB
Impressum
DataPrism Intelligence UG (haftungsbeschränkt)
Zum Jägerhof 2
40724 Hilden
Vertreten durch den Geschäftsführer: Marius Fahrenholz
E-Mail: info(at)data-prism.de
Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf
Registernummer: HRB 110604
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: [folgt]
Inhaltlich verantwortlich gemäß § 55 Abs. 2 RStV:
Marius Fahrenholz
Zum Jägerhof 2
40724 Hilden
AGB
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen der DataPrism Intelligence UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden „DataPrism“) und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde“) über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Research, Analyse, Beratung sowie damit zusammenhängenden Leistungen.
(2) Soweit DataPrism zusätzlich Software, Datenlizenzen oder digitale Zugänge bereitstellt, gelten ergänzend die besonderen Lizenzbestimmungen (§ 15).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn DataPrism ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(4) Begriffsbestimmungen:
– Arbeitsergebnisse: sämtliche Reports, Analysen, Präsentationen, Signale, Executive Briefings oder sonstige Dokumentationen.
– Datenquellen: alle internen oder externen Datenbestände (öffentlich oder lizenziert), die DataPrism zur Erbringung der Leistungen verwendet.
– Lizenzleistungen: Software, APIs, Datenbanken oder Datensätze, die DataPrism zur Nutzung überlässt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) DataPrism erbringt Forschungs-, Analyse- und Beratungsleistungen, die auf Software-, Daten- und KI-gestützten Methoden (u.a. NLP, semantische Suche, LLMs, Data Processing) beruhen.
(2) Die Leistungen bestehen in der Erhebung, Verdichtung und Priorisierung von Markt-, Wettbewerbs- und Zielgruppeninformationen sowie in der Erstellung von Arbeitsergebnissen.
(3) Ein bestimmter wirtschaftlicher oder praktischer Erfolg, insbesondere der Eintritt prognostizierter Marktentwicklungen oder Kampagnenergebnisse, wird ausdrücklich nicht geschuldet. Die Leistungen stellen Beratungs- und Forschungsleistungen nach bestem Wissen und Gewissen dar, sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Investitionsberatung.
§ 3 Vertragsschluss, Leistungsbeschreibung, Änderungen
(1) Verträge kommen durch schriftliche oder elektronische Annahme des Angebots von DataPrism durch den Kunden zustande.
(2) Leistungsinhalte und -umfänge ergeben sich aus dem Angebot, den Anlagen oder Leistungsbeschreibungen von DataPrism.
(3) Änderungen des Leistungsumfangs („Change Requests“) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. DataPrism wird dem Kunden den voraussichtlichen Mehraufwand anzeigen. Ohne schriftliche Freigabe des Kunden werden keine kostenpflichtigen Änderungen umgesetzt.
(4) Terminzusagen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat DataPrism sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass durch seine Mitwirkungshandlungen keine Rechte Dritter verletzt werden, und stellt DataPrism von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflichten resultieren.
§ 5 Rechte an Arbeitsergebnissen
(1) Der Kunde erhält an den Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur unternehmensinternen geschäftlichen Verwendung.
(2) Veröffentlichungen, Vervielfältigungen oder die Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von DataPrism zulässig.
(3) Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, erhält der Kunde keine Rechte an zugrundeliegenden Datenquellen, Datenbanken, Software, Modellen oder Methoden. Diese verbleiben bei DataPrism bzw. bei Dritten.
(4) DataPrism ist berechtigt, generisches Know-how, Methoden, Konzepte, Algorithmen und anonymisierte Erkenntnisse aus Projekten auch für andere Kunden zu verwenden, soweit dadurch keine vertraulichen Informationen des Kunden preisgegeben werden.
(5) DataPrism ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden zu Referenzzwecken (z. B. in Kundenlisten, Präsentationen) zu nutzen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 6 Datenquellen und Drittinhalte
(1) Arbeitsergebnisse können auf Daten und Inhalten aus Drittquellen (z. B. öffentlich zugängliche Informationen, lizenzierte Datenbanken, Marktforschungs-Panels) basieren.
(2) Der Kunde erhält keine Rechte an solchen Rohdaten. Übertragen werden ausschließlich die von DataPrism verdichteten oder abgeleiteten Ergebnisse.
(3) DataPrism übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder künftige Verfügbarkeit von Drittquellen.
§ 7 Datenschutz und Informationssicherheit
(1) DataPrism verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit der DSGVO und den einschlägigen Datenschutzgesetzen.
(2) Werden im Rahmen der Leistungen personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
(3) DataPrism setzt technische und organisatorische Maßnahmen ein, die dem Stand der Technik entsprechen, um Daten vor Verlust, Manipulation oder unbefugtem Zugriff zu schützen.
(4) DataPrism ist berechtigt, Subunternehmer als Auftragsverarbeiter einzusetzen, sofern diese die Anforderungen der DSGVO einhalten.
(5) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wird DataPrism personenbezogene Daten des Kunden auf Wunsch löschen oder zurückgeben, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(6) Beide Parteien verpflichten sich zur Wahrung der Vertraulichkeit aller im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Informationen, auch nach Beendigung der Zusammenarbeit.
§ 8 Interessenkonflikte und Exklusivität
(1) DataPrism ist berechtigt, Leistungen auch für andere Kunden, einschließlich Wettbewerber des Kunden, zu erbringen.
(2) Eine branchen- oder themenspezifische Exklusivität besteht nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart, auf konkret bezeichnete Märkte oder Produkte beschränkt und gesondert vergütet wird.
§ 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung; alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Wenn nicht anders im Angebot vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
(3) DataPrism ist berechtigt, Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen, soweit dies im Angebot ausgewiesen ist.
(4) Bei Zahlungsverzug ist DataPrism berechtigt, Zinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren zu verlangen und die weitere Leistungserbringung bis zur Zahlung zurückzubehalten.
§ 10 Abnahme
(1) Arbeitsergebnisse gelten als abgenommen, wenn der Kunde sie innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Zugang nicht unter Angabe wesentlicher Mängel schriftlich rügt.
(2) Bei rechtzeitiger Rüge ist DataPrism berechtigt und verpflichtet, die beanstandeten Mängel innerhalb angemessener Frist nachzubessern.
§ 11 Gewährleistung
(1) DataPrism schuldet eine sorgfältige und fachgerechte Leistungserbringung nach anerkannten Standards.
(2) Arbeitsergebnisse können Prognosen, Bewertungen oder Einschätzungen enthalten. Diese haben naturgemäß Prognosecharakter und können von tatsächlichen Entwicklungen abweichen. Eine Gewährleistung für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder dauerhafte Aktualität wird nicht übernommen.
§ 12 Haftung
(1) DataPrism haftet unbeschränkt
– für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
– für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von DataPrism, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
– sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet DataPrism nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) verletzt wurde. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung von DataPrism aus Verträgen mit Entgeltverpflichtung ist der Höhe nach auf den Auftragswert beschränkt; bei Dauerschuldverhältnissen auf die Summe der Entgelte der letzten sechs (6) Monate.
(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Betriebsunterbrechung sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Bei Datenverlusten haftet DataPrism nur insoweit, als der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
(6) Soweit Arbeitsergebnisse auf Daten, Signalen oder Inhalten aus Drittquellen beruhen, übernimmt DataPrism keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauerhafte Verfügbarkeit. Eine Haftung ist insoweit ausgeschlossen, sofern DataPrism nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
(7) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch drei (3) Jahre nach Anspruchsentstehung. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie die in Absatz 1 genannten Fälle der unbeschränkten Haftung.
§ 13 Laufzeit und Kündigung
(1) Einzelverträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen und Leistungsdauern.
(2) Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit eines Projekts ist ausgeschlossen; das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Lizenzverträge nach § 15 haben, sofern nichts anderes vereinbart ist, eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten und verlängern sich automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden.
§ 14 Subunternehmer
(1) DataPrism ist berechtigt, Subunternehmer oder verbundene Unternehmen zur Leistungserbringung einzuschalten.
(2) DataPrism bleibt auch bei Einschaltung von Subunternehmern alleiniger Vertragspartner des Kunden und verantwortlich für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.
(3) DataPrism verpflichtet Subunternehmer zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen.
§ 15 Besondere Bestimmungen für Software- und Datenlizenzen (optional)
(1) Stellt DataPrism dem Kunden Software, APIs, Datenbanken oder Datensätze zur Verfügung, erhält der Kunde ein zeitlich befristetes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.
(2) Der Kunde darf die bereitgestellten Leistungen nur für eigene Geschäftszwecke verwenden. Eine Weitergabe, Veräußerung, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung ist untersagt. Zulässig sind ausschließlich Sicherungskopien im Rahmen ordnungsgemäßer Datenverarbeitung.
(3) DataPrism ist berechtigt, die Einhaltung der Lizenzbestimmungen durch geeignete Nachweise (z. B. Protokolle, Audits) zu überprüfen.
(4) Verstöße gegen Lizenzbestimmungen berechtigen DataPrism zur außerordentlichen Kündigung und zu Schadensersatzansprüchen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von DataPrism, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(4) DataPrism ist berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier (4) Wochen, gelten die Änderungen als genehmigt.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
